Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine Haftpflichtversicherung die reine Vermögensschäden absichert. Grundsätzlich benötigen nur normorientierte Aufgabenfelder eine Vermögensschadenhaftpflicht, wie z.B. Dienstleister die anwaltlich, beratend, beurkundend, gutachterlich oder verwaltend tätig sind. In Frage kommen in erster Linie die Wirtschaftsbereiche, in denen weder ein Personen- noch Sachschadenrisiko im Vordergrund stehen, sondern reine finanzielle Verluste das größte Risiko darstellen. Also Dienstleister, die eine geistige Dienstleistung erbringen.

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