Hausratversicherung: Für Wertsachen gelten Höchstgrenzen   

Winterzeit ist Einbruchzeit. Immerhin 60 Prozent aller Wohnungseinbrüche entfallen auf die dunklen Monate, das zeigt die Kriminalstatistik. Erfreulich: Die Hausratversicherung ersetzt auch persönlichen Besitz, der bei einem Einbruch entwendet wird. Achtung allerdings: Für gestohlene Wertsachen gelten Höchstgrenzen.

Die Hausratversicherung bezahlt Schäden durch Einbruchdiebstahl genauso wie Brand-, Leitungswasser- oder Sturmschäden am beweglichen Eigentum. Besonders beliebt bei Langfingern sind natürlich Bargeld, Münzen, Edelmetalle und Schmuck. Solche Wertsachen ersetzt die Hausratversicherung jedoch nur bis zu einer Höchstgrenze, die je nach Tarif bei 20 bis 40 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme liegt. Bargeld ist in der Hausratversicherung oft nur bis 1.000 oder 2.000 Euro versichert. Schauen Sie am besten in Ihrer Hausratpolice nach, welche Erstattungsgrenzen für Ihren Vertrag gelten. Falls Sie größere Werte zuhause aufbewahren, sollten Sie Kontakt mit Ihrem Versicherungsberater aufnehmen. Gegen einen bezahlbaren Aufpreis lässt sich die Deckung für Wertsachen meist passend erhöhen, auch die Aufbewahrung in einem zertifizierten Tresor belohnt der Hausratversicherer mit höheren Deckungssummen. Und denken Sie daran: Einbrecher schlagen am liebsten zu, wenn die Bewohner abwesend sind. Machen Sie es Tätern deshalb nicht zu leicht, lassen Sie keine Fenster gekippt und schließen Sie alle Türen ab, wenn Sie das Haus verlassen. Liegen keine sichtbaren Einbruchspuren an der Wohnung vor, wird der Hausratversicherer grobe Fahrlässigkeit unterstellen, die Leistung kann er in diesem Fall je nach Mitverschulden des Versicherten kürzen.

Wichtig außerdem: Bringen Sie jeden Einbruchdiebstahl sofort zur Anzeige, machen Sie Fotos vom Zustand der Wohnung und von den Einbruchsspuren. Schicken Sie dem Versicherer eine Liste des gestohlenen Inventars und belegen Sie es soweit möglich durch Originalrechnungen. Schlimmer als der Diebstahl selbst sind übrigens oft die Gebäudeschäden, wenn Einbrecher Türen oder Fenster mit Gewalt aufhebeln, um ins Haus hineinzukommen. Beruhigend: Auch für Einbruchschäden am Gebäude und für die Beseitigung von Vandalismusschäden in der Wohnung kommt der Hausratversicherer nach einem Einbruch auf.

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